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Frank Müller (Fetti con
Fetti) |
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Frank Müller (Fetti con Fetti) ist das Mündel vom
Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus) ...
Nähere Informationen folgen ... !!! |
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Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
(PsychKG) |
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recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=
10000000000000000086 |
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§ 63 Strafgesetzbuch BRD
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus |
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Hat jemand eine
rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit
(§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21)
begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt,
daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche
rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb
für die Allgemeinheit gefährlich ist. |
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§ 20 Strafgesetzbuch BRD
Schuldunfähigkeit wegen
seelischer Störungen |
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Ohne Schuld handelt,
wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften
seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden
Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder
einer schweren anderen seelischen Abartigkeit
unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln. |
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§ 21 Strafgesetzbuch BRD
Verminderte Schuldfähigkeit |
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Ist die Fähigkeit
des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in
§ 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat
erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49
Abs. 1 gemildert werden. |
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Justizministerium des Landes NRW |
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Die
Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur
Belastung, sondern auch die zur Entlastung
dienenden Umstände zu ermitteln. Aus dieser
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch,
daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein
vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung
verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es
zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten -
einzulegen ist. |
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Art. 1 Grundgesetz BRD
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte,
Grundrechtsbindung |
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(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt
sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden
Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
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www.grundgesetz-gratis.de |
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