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Bodo Ehlig & Otto Havestadt |
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Stadt Köln
Sicherheitshinweis |
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Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
Datum: 17. April 2018 um 18:02:35 +02:00
Betreff: In Sachen Otto Havestadt & Bodo Ehlig ///
In Sachen Ingrid Schlenter und Co. /// In Sachen
Stadt Treff /// In Sachen Schausteller
An: poststelle@generalbundesanwalt.de
Cc: bodo.ehling@gmx.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de,
info@cdu.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de,
m.luetz@alexianer-koeln.de, martine.gruemmer@lvr.de,
die.story@wdr.de, w.nolden@veranstaltungsbuero.de,
stadtverwaltung@stadt-koeln.de,
office@stadttreff-koeln.de, info@tanzbar-koeln.de
Guten Abend ///
Ich möchte die Justizvertreter darauf hinweisen,
dass Otto Havestadt mich am 20.07.2017 (Freitag vor
den Kölner Lichtern) nachmittags vor der Gaststätte
Gildenhaus (also vor dem Sitz der CDU Köln) erneut
belästigt hat ...
Das menschliche Abfallprodukt Otto Havestadt und
Bodo Ehlig erhalten hiermit die Gelegenheit, eine
Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden zu senden ...
Näher gehe ich auf den Sachverhalt bei Gelegenheit
ein und behalte mir Maßnahmen gemäß den §§ 32-34
StGB (Notwehr) vor, bzw. werde dementsprechend u.a.
über www.Landesklinik.info vor diesen beiden
asozialen Möchtegerndiktatoren warnen, bzw. beantrag
hiermit zum Schutz der Allgemeinheit eine umgehende
psychologische Begutachtung von Otto Havestadt, über
die man mich in Kenntnis setzen sollte ...
In diesem Sinne fordere ich die Herrschaften Bodo
Ehlig & Otto Havestadt erneut dazu auf,
Verantwortung für ihr asoziales Dasein zu übernehmen
und auch ihren dementsprechenden finanziellen
Verpflichtungen entsprechend Zahlungen zu leisten,
bzw. verbleibe ...
Mit verfassungsgemäßen Grüßen gemäß Art. 20 Abs. 4
GG
Ingo Lanzerath
(Vorsitzender UNITED a.D. /// Webmaster WDR 6
komm.) |
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Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
(PsychKG) |
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recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=
10000000000000000086 |
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§ 63 Strafgesetzbuch BRD
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus |
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Hat jemand eine
rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit
(§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21)
begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt,
daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche
rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb
für die Allgemeinheit gefährlich ist. |
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§ 20 Strafgesetzbuch BRD
Schuldunfähigkeit wegen
seelischer Störungen |
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Ohne Schuld handelt,
wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften
seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden
Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder
einer schweren anderen seelischen Abartigkeit
unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln. |
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§ 21 Strafgesetzbuch BRD
Verminderte Schuldfähigkeit |
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Ist die Fähigkeit
des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in
§ 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat
erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49
Abs. 1 gemildert werden. |
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Justizministerium des Landes NRW |
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Die
Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur
Belastung, sondern auch die zur Entlastung
dienenden Umstände zu ermitteln. Aus dieser
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch,
daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein
vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung
verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es
zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten -
einzulegen ist. |
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Art. 1 Grundgesetz BRD
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte,
Grundrechtsbindung |
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(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt
sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden
Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
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www.grundgesetz-gratis.de |
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